Stand: 08.10.2020
- Das Schneckenhäs muss stets vollständig getragen werden.
Zum vollständigen Häs gehören:- Jacke und Hose
- Maske mit Kopfbedeckung einschließlich Hut
- Glockengürtel
- dunkle Schuhe (schwarz oder dunkel braun)
- schwarze Handschuhe
- wahlweise Korb oder Saublader
- Es dürfen nur Saubladern verwendet werden, und keine Luftballons, Präservative usw..
- Kaputte Schneckenhäuschen sind laufend zu ersetzen.
- Verschmutztes Häs ist bis zum nächsten Auftritt zu reinigen.
- Das Heben der Maske während eines Umzuges oder eines Auftrittes sollte vermieden werden.
- Der Hästräger ist verpflichtet an allen Veranstaltungen und Auftritten der Schnecken teilzunehmen und mitzuwirken.
Bei Verhinderung ist rechtzeitig beim 1. oder 2. Vorstand Bescheid zu sagen. - Unsere Schnecke soll eine freudige und freundliche Figur darstellen. Entsprechendes Auftreten wird von ihr erwartet.
Dazu gehören nicht Trunkenheit und Zügellosigkeit. - Das Schneckenhäs darf nur bei offiziellen Auftritten des Vereins getragen werden. Es ist verboten auswärtige Veranstaltungen privat im Schneckenhäs zu besuchen. Ausnahmen werden vom 1. oder 2. Vorstand genehmigt.
- Das Häs darf nur mit Zustimmung des 1. oder 2. Vorstandes verliehen werden. Der Verleiher hat in diesem Fall dafür zu sorgen, dass die Häs- und Vereinsordnung eingehalten wird.
- Nicht-Mitglieder, die das zweite Jahr in einem geliehenen Häs, egal ob vom Verein oder privat, mitlaufen, müssen dem Verein beitreten. Von da an gelten für sie/ihn alle Rechte und Pflichten eines Mitglieds.
Grund ist die Versicherung des Hästrägers bei Umzügen, aber auch die Erfüllung benötigter Arbeitsdienste. - Beanstandungen am Häs oder am Verhalten des Hästrägers durch die Vorstandschaft sind Folge zu leisten.
- Der Schneckentanz muss von jedem Hästräger beherrscht werden.
- Der Text des Narrenliedes muss von jedem Hästräger beherrscht werden.