Stand: 08.10.2020

  1. Das Schneckenhäs muss stets vollständig getragen werden.
    Zum vollständigen Häs gehören:
    • Jacke und Hose
    • Maske mit Kopfbedeckung einschließlich Hut
    • Glockengürtel
    • dunkle Schuhe (schwarz oder dunkel braun)
    • schwarze Handschuhe
    • wahlweise Korb oder Saublader
  1. Es dürfen nur Saubladern verwendet werden, und keine Luftballons, Präservative usw..
  2. Kaputte Schneckenhäuschen sind laufend zu ersetzen.
  3. Verschmutztes Häs ist bis zum nächsten Auftritt zu reinigen.
  4. Das Heben der Maske während eines Umzuges oder eines Auftrittes sollte vermieden werden.
  5. Der Hästräger ist verpflichtet an allen Veranstaltungen und Auftritten der Schnecken teilzunehmen und mitzuwirken.
    Bei Verhinderung ist rechtzeitig beim 1. oder 2. Vorstand Bescheid zu sagen.
  6. Unsere Schnecke soll eine freudige und freundliche Figur darstellen. Entsprechendes Auftreten wird von ihr erwartet.
    Dazu gehören nicht Trunkenheit und Zügellosigkeit.
  7. Das Schneckenhäs darf nur bei offiziellen Auftritten des Vereins getragen werden. Es ist verboten auswärtige Veranstaltungen privat im Schneckenhäs zu besuchen. Ausnahmen werden vom 1. oder 2. Vorstand genehmigt.
  8. Das Häs darf nur mit Zustimmung des 1. oder 2. Vorstandes verliehen werden. Der Verleiher hat in diesem Fall dafür zu sorgen, dass die Häs- und Vereinsordnung eingehalten wird.
  9. Nicht-Mitglieder, die das zweite Jahr in einem geliehenen Häs, egal ob vom Verein oder privat, mitlaufen, müssen dem Verein beitreten. Von da an gelten für sie/ihn alle Rechte und Pflichten eines Mitglieds.
    Grund ist die Versicherung des Hästrägers bei Umzügen, aber auch die Erfüllung benötigter Arbeitsdienste.
  10. Beanstandungen am Häs oder am Verhalten des Hästrägers durch die Vorstandschaft sind Folge zu leisten.
  11. Der Schneckentanz muss von jedem Hästräger beherrscht werden.
  12. Der Text des Narrenliedes muss von jedem Hästräger beherrscht werden.